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Dekanat

Corona und die Folgen

Für die Region links und rechts der Dill gelten weiterhin Vorgaben, um die schnelle Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Das Dekanat hat Empfehlungen für die kirchlichen Einrichtungen und die Ortsgemeinden hier aufgelistet.

 

+++ Update 29. April 2020 ++

Schreiben vom Stellv. Dekan Pfarrer Michael Brück an die Gemeinden:

Heute, 29. April 2020, wurden seitens der Kirchenleitung und des Krisenstabes der EKHN sog. „Grundsätze zum Schutz der Gesundheit in gottesdienstlichen Versammlungen und Rahmenbedingungen für ein Infektionsschutz-Konzept vor Ort in der EKHN“ herausgegeben.

Diese werden voraussichtlich in den kommenden Wochen immer wieder aktualisiert werden. Hier gibt es nähere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen, Entscheidungen und deren Handhabung: https://www.ekhn.de/home.html und https://www.ekhn.de/service/massnahmen-gegen-corona.html.

Seitens des Ev. Dekanats an der Dill möchten wir darauf bezugnehmend auf einige Dinge besonders hinweisen, ergänzen, erläutern und empfehlen:

1. Es geht nur um gottesdienstliche Feiern in Kirchengebäuden. Veranstaltungen in Gemeindehäusern, Vereinsheimen o.ä. sind bis auf Weiteres nicht möglich.

2. Bei der Feier von Gottesdiensten in unseren Kirchen steht die Gesundheit und Sicherheit für die uns anvertrauten Menschen, die sich in unseren Gebäuden aufhalten, an oberster Stelle. Wir müssen alles uns Mögliche und Notwendige tun, um aufeinander zu achten und uns gegenseitig zu schützen.

3. Leitgedanke ist, den vorgeschriebenen und angemessenen Abstand zu halten und in überschaubaren Gruppen zu feiern.

4. Die Zahl der zugelassenen Gottesdienstteilnehmer richtet sich nach der Zahl der Sitzplätze, die es unter Wahrung der Abstandsregeln gibt. Zudem müssen besondere Hygienevorschriften eingehalten werden.

5. Der Kirchenvorstand muss ein Konzept zum Infektionsschutz für das jeweilige Kirchengebäude erarbeiten und entscheidet auf dieser Grundlage, wann wieder zum Gottesdienst in der Kirche eingeladen wird. Die vor Ort getroffenen organisatorischen und baulichen Maßnahmen werden dokumentiert.

Der Kirchenvorstand benennt zudem, welche Personen (Ordnungsdienst) in welchem Kirchenraum für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen verantwortlich sind. Das erstellte Konzept ist Bestandteil des im Umlaufverfahren herbeigeführten und vereinbarten schriftlichen Beschlusses zur Abhaltung der Gottesdienste in der derzeit möglichen Form. Der KV der jeweiligen Gemeinde trägt die Verantwortung, übernimmt die Haftung und ist für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen verantwortlich.

6. Die Möglichkeit, in den Kirchen oder an anderen Versammlungsorten Gottesdienste zu feiern, bedeutet keine Verpflichtung. Das Dekanat an der Dill empfiehlt ausdrücklich die entwickelten kreativen und innovativen Angebote der Kommunikation des Evangeliums weiterhin anzubieten und auszubauen, besonders auch für diejenigen, die (noch) nicht oder nicht mehr zum Gottesdienst kommen wollen oder können. Wir danken für das große und großartige Engagement im Hinblick auf zeitgemäße, angemessene und schöne Gottesdienste in den modernen Medien und die Möglichkeit, Gottesdienste in medialer Gemeinschaft zu feiern (z.B. durch Streamingangebote, Online-Aufzeichnungen).

7. Kürzere Formen und vertraute Formate von Gottesdienste (Andachten) helfen, schrittweise und angemessene Erfahrungen mit der neuen Gottesdienstsituation zu sammeln.

8. Jede Gemeinde muss vor Ort sorgfältig prüfen, ob sie unter den gegebenen Umständen Gottesdienste feiern kann und will.

9. Wir empfehlen, sich regional abzustimmen, solidarisch zu handeln und vielleicht nur an ausgewählten Orten und in zweckmäßigen Gebäuden oder in einem Prinzip der Rotation vorübergehend Gottesdienste für den Publikumsverkehr in einem Nachbarschaftsraum zu öffnen.

10. Menschen, die sog. Risikogruppen angehören, entscheiden aus freien Stücken und eigenverantwortlich, ob und inwiefern sie an gottesdienstlichen Feiern zusammen mit anderen Menschen teilnehmen, diese mitgestalten bzw. sogar leiten. Auch hier ist eine kollegiale Abstimmung und gegenseitige Unterstützung sinnvoll. Es soll kein Druck ausgeübt werden, auch nicht unter Gemeinden oder innerhalb von Kirchenvorständen.

11. Das Dekanat soll informiert werden. Wir weisen darauf hin: Angesichts der angespannten personellen Situation kann es seitens des Dekanats an der Dill derzeit keine umfängliche Beratung geben. Wir bitten um Verständnis. Bei grundsätzlichen Fragen daher bitte an die Kirchenleitung oder den Krisenstab der EKHN wenden.

Checkliste zur Umsetzung

Für das Schutzkonzept der EKHN gelten folgende Grundsätze, Empfehlungen bzw. Rahmenbedingungen, die zum Infektionsschutz ergriffen und in Abständen an die jeweilige Situation angepasst werden:

1. Die Regeln müssen am Versammlungsort gut sichtbar über Aushänge öffentlich bekanntgemacht werden.

2. Öffentliche Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen werden in Kirchen oder unter freiem Himmel gefeiert. Nur ausnahmsweise und unter Voraussetzung ihrer Eignung in sonstigen Gottesdiensträumen, beispielsweise Gemeindehäuser.

3. Die Teilnahme an Gottesdiensten wird auf eine den Abstandsregelungen entsprechende Höchstzahl von Personen beschränkt.

4. Hilfreich ist eine sichtbare Markierung der möglichen Sitzplätze, die nach allen Seiten einen durchgängigen Mindestabstand von 1,5 Metern sicherstellt. Personen, die in einem Hausstand leben, können nebeneinander sitzen.

5. Die Vermeidung von Warteschlangen, Wahrung des Abstands beim Betreten und Verlassen der Kirche und beim Aufsuchen der Plätze sowie Einhaltung der ermittelten Höchstzahl an Personen wird durch geeignete Maßnahmen sichergestellt.

6. Die Kirchen sind vor, während und nach den Gottesdiensten gut durchzulüften.

7. Weitere Hygienemaßnahmen :
a. Das Tragen von Mund-Nase-Masken wird dringend empfohlen bzw. als selbstverständlich vorausgesetzt. Liturgisch handelnde Personen (i. d. R. ohne Maske) sollen ausreichenden Abstand zu anderen Personen halten. Empfehlung: mindestens 4 Meter.

b. Vom gemeinsamen Singen der Gemeinde, von Chören und Nutzung von Blasinstrumenten ist abzusehen. Sologesang in ausreichendem Abstand zu anderen Personen (Empfehlung: mindestens 4 Meter) oder mit Plexiglasschutz ist möglich.

c. Zum Mitverfolgen von Ablauf oder Texten sind Blätter möglich, die Projektion per Beamer wird – sofern möglich – empfohlen, Gesangbücher werden nicht genutzt.

d. Emporen werden nicht genutzt – mit Ausnahme von Mitwirkenden im Rahmen der musikalischen Gottesdienstbegleitung (Orgel).

e. Auf Körperkontakt wird verzichtet (kein Friedensgruß per Handschlag, keine Handauflegung zum Segen, keine Begrüßung oder Verabschiedung mit Handkontakt oder Umarmen etc.).

f. Die Kollekte wird nur am Ausgang kontaktlos gesammelt, also kein „Klingelbeutel“ während des Gottesdienstes herumgehen lassen.

g. Nach jedem Gottesdienst werden Türgriffe, Handläufe, Oberflächen, Bänke und Sitzflächen desinfiziert.

h. Im Eingangsbereich der Kirche werden Desinfektionsmittel bereitgestellt. Waschbecken werden – wo möglich – zugänglich gemacht.

i. Eventuelle Infektionsketten sollen nachvollzogen werden können. Deshalb sind die Teilnehmenden schriftlich zu dokumentieren.

j. Auf folgende Regelung in katholischen Kirchen weist das Bistum Limburg hin (gilt für ökumenische Veranstaltungen in kath. Kirchen): Wer Symptome einer Atemwegserkrankung aufweist oder Fieber hat, darf nicht teilnehmen. In diesen Fällen ist der Zutritt zum Kirchengebäude nicht gestattet. Im Zweifelsfall ist er zu verweigern.

8. Abendmahlsfeiern bergen besondere Infektionsrisiken. Von ihnen wird vorerst abgeraten. Sollte das Abendmahl dennoch gefeiert werden, sind besondere Hygienemaßnahmen zu beachten.

9. Die Durchführung von Kindergottesdiensten orientiert sich an der Öffnung von Kindertagesstätten und Schulen. Im Falle der Wiederaufnahme sind die entsprechende Regelungen zur Abstandswahrung und Hygiene festzulegen und einzuhalten. Ehrenamtlich Mitarbeitende sind nicht zu überfordern.

10. Für Trauergottesdienste in Kirchen gelten die hygienischen Sicherheitsbestimmungen in Kirchen wie für die Gottesdienste. Die Trauerfeiern in Friedhofskapellen und Beerdigungen am Grab richten sich nach den Regelungen, die durch die zuständigen Behörden (Bürgermeister) vorgegeben sind.

11. Für Taufen und Trauungen gelten die gleichen Rahmenbedingungen. Es wird empfohlen, Taufen in der nächsten Zeit – ausnahmsweise – in eigenen Gottesdiensten zu feiern.

12. Für Konfirmationen, „Jubelfeiern“, Jubiläen, Ordinationen, Gemeindefeste, Festgottesdienste zu Einführungen oder Verabschiedungen bzw. andere besondere Gottesdienste gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen. Die Form der Feiern muss an diese Rahmenbedingungen angepasst werden, sofern sich nicht eine (weitere) Verschiebung nahelegt. Auch hier kann das Streamen oder Aufzeichnen von Gottesdiensten eine mediale Teilnahme weiterer Personen ermöglichen.

13. Von der Möglichkeit, Sonn- und Feiertagsgottesdienste im Freien (z. B. Himmelfahrt und Pfingsten) zu feiern, kann unter Berücksichtigung der allgemeinen Abstands- und Hygienebestimmungen und unter Beachtung der Versammlungsbeschränkungen Gebrauch gemacht werden. Die Entscheidungen werden kurz vor einem arbeitsfreien staatlichen Feiertag (1. Mai) und dem Wochenanfang am Sonntag mitgeteilt. Damit verbunden sind umfangreiche Maßnahmen, viele praktische Überlegungen und tiefgreifende sowie weitreichende Entscheidungen vor Ort zu treffen.

Auf die einzelnen Kirchenvorstände und v.a. auf die Personen, welche den Vorsitz im KV innehaben, kommt eine hohe Verantwortung zu. Deshalb raten wir als leitende Personen im Evangelischen Dekanat an der Dill dringend dazu, von der Öffnung der kirchlichen Gebäude für Gottesdienste und zur Religionsausübung am 3. Mai 2020 abzusehen und frühestens den 10. Mai 2020 gut überlegt und vorsichtig in den Blick zu nehmen.

Wir empfehlen das Pfingstfest 2020 als einen möglichen und geeigneten Termin zu bedenken. Denn Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit (2. Timotheus 1,7).

 

 

 

 

++ UPDATE 29. April 2020 ++

Nach den Ankündigungen der Landesregierungen in Hessen und Rheinland-Pfalz, ab Mai wieder öffentliche Gottesdienste zuzulassen, will die hessen-nassauische Kirche die damit verbundenen Auflagen verantwortungsvoll umsetzen. Die rund 1.100 Gemeinden im Kirchengebiet zwischen Biedenkopf und Neckarsteinach erhielten dazu am Mittwoch (29. April) ein von den evangelischen Kirchen entwickeltes und mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmtes Schutzkonzept. Die zwölf Punkte umfassende Handreichung zur Hygiene sieht unter anderem vor, dass Schutzmasken im Gottesdienst zu tragen sind und auf das Singen verzichtet wird. Zudem werden die Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) dazu verpflichtet, bei den Zusammenkünften auf die üblichen Mindestabstände zu achten.

Kurze Gottesdienstformen zum Einstieg

Gleichzeitig zeigt das Papier mit dem Titel „Grundsätze zum Schutz der Gesundheit in gottesdienstlichen Versammlungen und Rahmenbedingungen für ein Infektionsschutz-Konzept vor Ort“ auf, dass die gottesdienstlichen Feiern durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bis auf Weiteres nicht in der gewohnten Form begangen werden könnten. Ein Neuanfang unter den Bedingungen der Epidemie solle deshalb gut überlegt und bewusst gestaltet werden. Dabei könne beispielsweise ein Einstieg mit kürzeren Gottesdienstformen helfen. Dazu stünden den Gemeinden Hilfsmaterialien zur Verfügung. Nach wie vor seien die medialen Gottesdienstformate in Rundfunk, Fernsehen und auch im Internet wichtig. In den vergangenen Wochen entstandene neue Formate sollten weitergeführt werden.

Ausreichend Vorbereitungszeit nehmen

In einem Begleitschreiben zu dem Papier empfiehlt der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung Gemeinden, sich ausreichend Vorbereitungszeit für einen Neuanfang zu nehmen. Deshalb werde vielerorts erst am 10. Mai oder auch später wieder in der Kirche Gottesdienst gefeiert. Jung: „Ausdrücklich betone ich, dass mit der Möglichkeit, Gottesdienste in den Kirchen zu feiern, keine Verpflichtung dazu besteht. Es kann auch eine geistlich gut verantwortete Entscheidung sein, noch eine Zeit lang auf die gottesdienstliche Versammlung zu verzichten und weiterhin etwa in medialer Verbindung miteinander oder auch zuhause Gottesdienst zu feiern.“

Abstand bleibt Akt der Nächstenliebe

Gleichzeitig erinnert Jung in dem Brief nochmals an das Ziel der bisherigen Einschränkungen. Das Verbot gottesdienstlicher Versammlungen habe vor allem dazu gedient, Menschen besonders zu schützen, die wegen ihres Alters oder wegen Vorerkrankungen gefährdet seien. Jung: „Gerade weil uns aus unserem Glauben heraus so viel daran liegt, Menschen nicht zu gefährden und Schwache zu schützen, halten wir es für geboten, die staatlichen Einschränkungen mitzutragen. Abstand halten war und ist für mich in dieser Zeit ein Akt der Nächstenliebe.“ 

Die Materialien sind auch online im internen Bereich der EKHN direkt abrufbar unter:

www.unsere.ekhn.de/corona

Die Schreiben stehen hier auch direkt zum Download bereit:
Brief des Kirchenpräsidenten

Schutzkonzept für Gottesdienste

 

 

++ UPDATE 17. April 2020 ++

In der kommenden Woche sollen zwischen den großen Religionsgemeinschaften und dem Bundesinnenministerium Vorschläge für verantwortbare Gottesdienstformate abgestimmt werden. Klare Abstands- und Hygieneregelungen werden darin ein essentieller Punkt sein. Wir hoffen, dass aus den zunächst auf Bundes- und danach auf Landesebene stattfindenden Gesprächen bis Anfang Mai Ergebnisse vorliegen. Der Krisenstab wird Sie über neue Entwicklungen und EKHN-Regelungen umgehend informieren.

Daher: Die Handlungsempfehlungen des EKHN-Krisenstabes auch im Hinblick auf Zusammenkünfte in Kirchen gelten weiter bis zum 30. April 2020!

 

++ UPDATE 25. März 2020 ++



In einer Mitteilung geben der stellvertretende Dekan Michael Brück und Präses Dr. Wolfgang Wörner folgende Empfehlung (Schreiben vom 24. März 2020):

Aufgrund der derzeitigen Lage und zum Schutz gegen die Ausbreitung des aktuellen Corona-Virus (COVID-19 / SARS-CoV-2) ist bis auf Weiteres zu beachten und gegebenenfalls zu befolgen:

Weiterhin kein Publikumsverkehr

Alle Versammlungsräume bleiben für Publikumsverkehr geschlossen und es finden keine Veranstaltungen statt.

Es finden in den Kirchengemeinden und Einrichtungen des Dekanates an der Dill weiterhin keine Gottesdienste und Andachten statt. Das betrifft Veranstaltungen in Gebäuden wie Veranstaltungen im Freien.

 

Erreichbarkeit gewährleisten  

Die Gemeindebüros und Pfarrämter sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Anliegen können per Telefon oder per E-Mail kommuniziert werden. Präsenzzeiten können intern vereinbart und entsprechend veröffentlicht werden.

 

Das Dekanatsbüro in Herborn

Das Dekanatsbüro in Herborn ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Telefonisch ist das Dekanat erreichbar montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr unter 02772 5834-200 oder per E-Mail unter dekanat.dill@ekhn.de

Die Kontakte zu den Ansprechpartner sind veröffentlicht unter
https://ev-dill.de/meta/ansprechpartner.html

 

Die Evangelische Beratungssstelle Herborn

ist ebenfalls für den Publikumsverkehr geschlossen. Das Team steht für telefonische Beratungen montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 02772 5834-300 zur Verfügung. Die Evangelische Beratungsstelle ist per E-Mail erreichbar unter info@erziehungsberatungsstelle-herborn.de

 

Seelsorge

In dringenden seelsorgerlichen Fällen ist mit der zuständigen Pfarrerin / dem zuständigen Pfarrer zunächst telefonisch oder via Internet Kontakt aufzunehmen. Die Adressen der Kirchengemeinden sind veröffentlicht unter https://ev-dill.de/gemeinden.html 

Trauergespräche bitte telefonisch oder – falls nicht möglich – mit max. 2 Personen in einem öffentlichen Gebäude der Gemeinde (beispielsweise Gemeindehaus) durchzuführen.

 

Kasualien, Konfirmationen und Beerdigungen

Beerdigungen finden auf dem Friedhof im engsten Familienkreis (ohne Kapelle) statt. Die Bestatterin oder der Bestatter und – wenn nicht anders möglich – die Kirchengemeinde informieren sich bei der zuständigen Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister bzw. mit der Stadt- oder Gemeinde- bzw. Friedhofsverwaltung, welche Personenzahl maximal zulässig ist.

Es wird empfohlen, Taufen, Abendmahlsfeiern (nur Hausabendmahl auf Wunsch) oder Trauungen bis zum Ende der Schulsommerferien 2020 zu verschieben.

Feiern der Konfirmationen, die bis zu den Schulsommerferien 2020 geplant sind, sind zu verschieben. Die rechtzeitige Festlegung eines Termins – frühestens ab Herbst 2020 – schafft Klarheit, Verständnis und Planungssicherung und ist für die Familien entlastend und eine große Hilfe.

Es findet kein Gottesdienst zur Vorstellung statt.

 

Offene Kirchen nur unter Aufsicht

Die Kirchen können nur zum stillen Gebet geöffnet werden, wenn dabei eine Aufsichtsperson anwesend ist und darauf hingewiesen wird, den Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Bitte überfordern Sie nicht die Küsterinnen und Küster!

 

Gottesdienstliche Angebote

Gut geeignet sind beispielsweise Online-Übertragungen der Gottesdienste, Andachten auf Homepages, Einladungen zum häuslichen Gebet, Abendsingen oder Kerzenaktion der EKD um 19 Uhr usw.

Wir empfehlen vor allem Telefongespräche mit den Gemeindegliedern.

 

Besondere Aktionen zu Ostern

Wir weisen auf die Verteilaktion mit geistlichen Impulsen zur Karwoche und zum Osterfest von Pröpstin Annegret Puttkammer sowie den Dekanen Andreas Friedrich und Roland Jaeckle hin. Demnächst erhält jede Gemeinde 100 Gratisexemplare der Verteilschrift.

 

Amtsgeschäfte im Dekanat

Wir haben uns dahingehend verständigt, dass Dr. Wolfgang Wörner, Kathleen Theiß (voraussichtlich ab 1. April) und Michael Brück gemeinsam während der Abwesenheit von Dekan Roland Jaeckle die Amtsgeschäfte leiten.

Der stv. Dekan Michael Brück ist zu erreichen unter Telefon 02770-635 (Ev. Pfarramt Hirzenhain), per E-Mail: michael.brueck@ekhn.de. Allgemeine Anfragen (ohne Inhalt, Datenschatz) oder die Bitte um Rückruf können über folgende E-Mail erfolgen: ev.kirchengemeinde.hirzenhain@t-online.de.

 

 

 

++ 16. März 2020 ++


Mit einer generellen Absage aller Gottesdienste auch in der EKHN bis auf Weiteres war schon länger zu rechnen.  

Seit Montagabend (16. März) ist klar: Gottesdienste bilden keine Ausnahme mehr. Das Sonderstatut ist aufgehoben. Alle Veranstaltungen, zu denen Menschen auf engem Raum zusammenkommen, bergen das Risiko, dass Viren übertragen werden und anschließend in neue Kreise der Bevölkerung gelangen. Daher sind ab sofort alle Veranstaltungen - auch die Gottesdienste - vorübergehend abgesagt.

"Für uns alle ist das sicher eine sehr schmerzliche Angelegenheit, gerade auf unsere Gottesdienste zu verzichten, aber angesichts der besonderen Situation bitte ich Sie um Berücksichtigung der Empfehlungen der Kirchenleitung", teilt Dekan Roland Jaeckle mit.

Auch in anderen Teilen der EKHN wurden am Wochenende Gottesdienste wie Ordinationsfeiern abgesagt, bei denen Pfarrerinnen und Pfarrer in den Dienst eingeführt werden sollten. 

 

Öffentliches Leben einschränken

Seit Mittwoch (11. März 2020) sind im Lahn-Dill-Kreis Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden verboten und auch alle anderen öffentlichen Veranstaltungen mit weniger Teilnehmenden sollen vorsorglich abgesagt werden, wenn sie nicht „dringend notwendig“ sind. Das betrifft Konzerte, Basare, Vorträge oder Gemeindeversammlungen. Sie sollen bis zum 29. April 2020 nicht stattfinden.

Eine Handlungsanweisung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) kommt zu einem ähnlichen Schluss: Die Kirchenleitung schlägt in dem Rundschreiben mit Verweis auf die hohe Verantwortung für die Gesundheit und das Leben anderer umfassende Maßnahmen vor. „Die generelle Linie ist: Verzicht auf Veranstaltungen“. Dazu gehörten etwa kirchenmusikalische Konzerte ebenso wie Gemeindekreise oder Freizeitfahrten.

Frühjahrssynode wurde abgesagt

Der Dekanatssynodalvorstand (DSV) im Evangelischen Dekanat an der Dill hat die Dekanatssynode am Freitag, 13. März 2020 abgesagt. Es ist noch nicht klar, wann die Frühjahrssynode ersatzweise stattfindet.

Auch der Dekanats-Lobpreis-Gottesdienst am Sonntag in Dillenburg-Frohnhausen findet nicht statt.

Das Konzert der Johannes-Passion in Dillenburg wurde auf März 2021 verschoben.

Die Kleiderbasare in Nanzenbach sind ebenfalls abgesagt.  

Gemäß einer Richtlinie des Lahn-Dill-Kreises werden die Kirchengemeinden gebeten, vorerst alle weiteren öffentlichen Veranstaltungen bis Ende April 2020 abzusagen.  

Viele Einzelfragen sind damit noch nicht beantwortet, sie lassen sich möglicherweise auch nicht alle zentral für alle Kirchengemeinden regeln. Dekan Roland Jaeckle bittet die Gemeinden, "beraten Sie darüber auch in Ihren Kirchenvorständen".

Die Situation wird immer wieder neu bewertet, daher kann es in den nächsten Tagen und Wochen sein, dass sich auch noch einmal geänderte Vorgaben und Empfehlungen ergeben.

Dekan Roland Jaeckle: "Die gesamte Situation lässt uns immer wieder Gott um seine Hilfe bitten, auch um gute und verantwortliche Entscheidungen in dieser für uns alle noch nie dagewesenen Lage zu treffen".

Falls es größere Veranstaltungen beispielsweise eine Beerdigung geben muss, bittet der Dekan sich im Vorfeld mit der jeweiligen Kommune und dem Bestatter in Verbindung zu setzen, damit geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden können, z.B. die Begrenzung der Besucherzahlen in der Friedhofshalle, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln etc.

 

Die Folgen in der EKHN

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gibt deshalb Handlungsempfehlungen für Kirchengemeinden, Dekanate und Einrichtungen und bittet dringend, diese zu beachten.


Individuelle Fragen bezüglich Verhalten und Planung im Rahmen kirchlicher Arbeit können an die zentrale E-Mail-Adresse corona@ekhn.de gerichtet werden.  

 

» Die aktuellen Informationen der EKHN zu CORONA finden sich hier: 

www.ekhn.de/corona

 

 

 


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