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Datenschutz

Datenschutz

Durch die europaweite Vereinheitlichung des Datenschutzes ist auch die Kirchengemeinde betroffen.

Wie jede andere Institution müssen auch wir als Kirchengemeinde umdenken und lernen, den Datenschutz in unsere gemeindliche Arbeit gut zu integrieren.

Unsere Landeskirche, die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) weist darauf hin, dass personenbezogene Daten sicher verwaltet und verarbeitet werden. Die Aufsicht über die Einhaltung der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) obliegt im kirchlichen Bereich dem Beauftragten für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Für „öffentliche“ Gemeindebriefe – das sind solche, die auch Nicht-Mitgliedern der Gemeinde zugestellt werden – empfiehlt unsere Landeskirche folgende Vorgehensweise:

Für die Veröffentlichung von Amtshandlungsdaten (Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung) muss vorher eine schriftliche Einwilligung der Person bzw. eines Angehörigen eingeholt werden.

Die Veröffentlichung von Geburtstagen und Jubiläen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Person(en).

Adressen (z.B. bei Konfirmanden, Geburtstagskindern, Jubilaren) dürfen nur dann veröffentlicht werden, wenn dazu auch die ausdrückliche Einwilligung vorliegt.

Deshalb gilt ab sofort im Gemeindebrief, dass wir in unserer Rubrik "Wir gratulieren..." und bei Kasualien die Namen und Daten der Betroffenen nur noch veröffentlichen, wenn uns dazu eine schriftliche Einverständniserklärung dazu vorliegt.

Wenn Sie eine Veröffentlichung ihres Geburtstages wünschen, finden Sie hier die Einverständniserklärung zum downloaden.


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