Vorbereitung eines Trauergottesdienstes
Ist ein Gemeindeglied der Evangelischen Kirchengemeinde verstorben, nehmen wir im Rahmen eines Trauergottesdienstes Abschied: Wir hören auf Gottes Worte und bitten um seinen Trost.
Informationen zur Vorbereitung eines Trauergottesdienstes in Herborn-Seelbach:
Sterbeläuten
Wenn ein Mensch aus Herborn-Seelbach verstorben ist, läutet auf Bitte der Angehörigen am nächstmöglichen Tag jeweils um 9 Uhr die „Sterbeglocke“ als Zeichen des Gedenkens und der Anteilnahme. Dazu muss Frau Ute Arnold (Auf der Lück 2, Tel. 02772 - 63282) rechtzeitig benachrichtigt werden. Das Sterbeläuten ist - anders als der vom Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde für Mitglieder der Gemeinde gestaltete Trauergottesdienst - unabhängig von jeder konfessionellen Zugehörigkeit des Verstorbenen.
Wahl der Bestattungsform
In den vergangenen Jahren haben sich eine Vielzahl von Bestattungsformen etabliert, so dass jede Familie vor die Wahl gestellt ist - gut, wenn man schon lange vor Eintreten des Todes darüber gesprochen hat! Zunächst muss entschieden werden, ob der verstorbene Mensch im Sarg in der Erde beigesetzt („beerdigt“) werden soll oder ob eine Einäscherung erfolgen soll.
Bei der Beerdigung gibt es zwei Varianten: Entweder die Beisetzung des Sarges in einem (später individuell zu gestaltenden) Reihen-, Doppel- oder Familiengrab oder die Beisetzung des Sarges in einem Rasen-Gräberfeld (hier wird der Name des/der Verstorbenen auf einer Platte in den Rasen eingelassen; es entsteht keine Verpflichtung zur Grabpflege, allerdings auch keine Möglichkeit, Blumen etc. am Grab abzulegen).
Bei der Einäscherung kann die Urne in einem Urnengrab, in einem Rasen-Gräberfeld (s.o., in diesem Fall werden die Namen mehrerer dort beigesetzter Verstorbener auf kleinen Schildern gemeinsam auf einem Grabstein festgehalten) oder in der Urnenwand beigesetzt werden. Darüber hinaus besteht außerhalb von Seelbach die Möglichkeit der Bestattung im Friedwald bei Hörbach. Im Fall der Einäscherung muss dann auch entschieden werden, ob der Trauergottesdienst vor oder nach der Einäscherung gehalten werden soll. Da in der Urne die Gestalt des Menschlichen nicht mehr erkennbar ist und damit die Erinnerung an einen und das Abschiednehmen von einem bestimmten Menschen schwerer fällt, rate ich dazu, den Trauergottesdienst vor der Einäscherung zu halten, wann immer es möglich und vertretbar ist.
Bestattungstermin
Der Termin des Trauergottesdienstes muss letztendlich mit der Stadt Herborn vereinbart werden. Der Zeitpunkt sollte vorher aber bereits mit dem Pfarrer abgesprochen sein. Üblicherweise übernehmen die Bestattungsunternehmen diese Aufgabe.
Rathaus Herborn: Tel. 02772 - 7080
Pfarramt Herbornseelbach (Pfarrer M. Slenczka): Tel. 02772 - 62961
Sterbefall am Wochenende
Tritt ein Sterbefall am Wochenende ein, so kann man auch am Samstag oder Sonntag zu bestimmten Zeiten den diensthabenden Friedhofgärtner der Stadt Herborn erreichen (Ansage auf dem Anrufbeantworter der Kommune). Die Bestattungsunternehmen wissen hier in aller Regel gut Bescheid.
Samstagsbeerdigung
Tritt ein Sterbefall am Mittwoch oder Donnerstagvormittag ein, kann die Beerdigung unter Umständen auch am Samstag stattfinden (dann allerdings nur am Vormittag, während in der Woche die Trauergottesdienste meistens um 14 Uhr beginnen). Wenn der Pfarrer durch andere Termine gebunden ist (so finden in unserer Gemeinde beispielsweise viele Konfirmandentage an Samstagen statt), muss ein anderer Wochentag gewählt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass Trauergottesdienste am Samstag nicht immer möglich sind.
Friedhofshalle
Informationen über die Friedhofshalle erhalten sie bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Herborn oder über ihren Bestatter.
Orgelspiel
Der/die Organist/in wird vom Pfarrer benachrichtigt und von der Kirchengemeinde bezahlt.
Hausandacht
In der Regel kommt der Pfarrer, nachdem er benachrichtigt worden ist, zu einem vereinbarten Zeitpunkt zu einem Trauerbesuch ins Trauerhaus. Dabei erinnern wir uns des/der Verstorbenen, nicht nur, aber auch im Blick auf den Abschiedsgottesdienst. Während dieser ‚Hausandacht‘, wird auch besprochen, welche Bibelworte und Lieder für den Abschiedsweg passend sind. Weil nur von Gott her im Angesicht des Todes Trost zu finden ist, liegt der Trauerpredigt immer ein Wort aus der Bibel zugrunde. Die Lieder sind Ausdruck der christlichen Hoffnung und sollten einem Gottesdienst angemessen sein.
Sterbeurkunde
Der Pfarrer benötigt für die Eintragung in das Bestattungsregister der Kirchengemeinde eine Sterbeurkunde. Dies wird oft durch den beauftragten Bestattungsunternehmer erledigt.
Nachrufe
Nachrufe sind in Herborn-Seelbach selten. Wenn sollten sie bitte nicht an den Verstorbenen, sondern an die Angehörigen und die Trauergemeinde gerichtet werden.
Kaffeetrinken im Gemeindehaus
Die Kirchengemeinde stellt auf Wunsch und nach Möglichkeit die Räume des Gemeindehauses (Adlerstraße 20) für das Kaffeetrinken nach dem Trauergottesdienst zur Verfügung (ca. 120 Sitzplätze).
Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier. ->
Wenn langfristig das Gemeindehaus durch größere kirchliche Veranstaltungen belegt ist, ist die Benutzung zum Kaffeetrinken an solchen Tagen nicht möglich. In diesem Fall wird empfohlen, einen anderen Gemeinschaftsraum in Herborn-Seelbach zu benutzen oder den Termin um einen Tag zu verschieben. Falls das Kaffetrinken im Ev. Gemeindehaus stattfinden soll, beachten Sie bitte die Hinweise unter „Vorbereitung Kaffetrinken im Ev. Gemeindehaus“.
Pfarrer Martin Slenczka - Stand: Januar 2017